Sodann hielt die Vorinstanz zutreffend fest, dass der Beschuldigte in der Schweiz in keiner Weise verwurzelt ist und ununterbrochen kriminell tätig war. Auch der Migrationsdienst des Kantons Bern hielt in seinem Bericht vom 22. Mai 2024 fest, dass der Beschuldigte seit seiner Einreise in die Schweiz nie gearbeitet hat und immer durch die öffentliche Hand unterstützt werden musste (pag. 2205). Von einer beruflichen und finanziellen Integration des Beschuldigten kann nach dem Gesagten nicht die Rede sein. 27.2.3 Soziale und institutionelle Integration / Familienverhältnisse