57 selbständig und deliktsfrei zu bewältigen. Eine Integration in die Berufswelt sei bisher komplett gescheitert, obwohl der Beschuldigte mindestens über eine Grundintelligenz und gewisse soziale Kompetenz verfüge, und – was sich insbesondere auch anhand der Art der Deliktsbegehung zeige – durchaus fähig sei, Ziele hartnäckig zu verfolgen (amtliche Akten BVD pag. 914).