Auch im Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 22. Mai 2024 wird festgehalten, dass der Beschuldigte über keinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz verfüge und er den F-Ausweis infolge einer rechtskräftigen Landesverweisung verloren habe (pag. 2205). 27.2.2 Berufliche und finanzielle Integration Bereits im Urteil SK 19 243 der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. Oktober 2019, mit welchem der Beschuldigte u.a. zu einer Landesverweisung von fünf Jahren verurteilt wurde, wurde darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte es zu keinem Zeitpunkt geschafft habe, den Lebensalltag in der Schweiz