2225 ff.). Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts E-5323/2020 vom 1. Dezember 2020 als gegenstandslos abgeschrieben (pag. 2219 ff.). Auch im Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 22. Mai 2024 wird festgehalten, dass der Beschuldigte über keinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz verfüge und er den F-Ausweis infolge einer rechtskräftigen Landesverweisung verloren habe (pag.