Beim Ladendiebstahl soll nach den VBRS-Richtlinien (S. 31) eine Busse in der Höhe des dreifachen Deliktsbetrages ausgefällt werden, mindestens jedoch CHF 150.00. Bei analoger Anwendung der Richtlinie auf den Hoteldiebstahl z.N. F.________ GmbH mit einem Deliktsbetrag von CHF 216.00 führt dies zu einer Busse von gerundet CHF 600.00. Für die drei positiven Proben auf Marihuana sind je einzeln nach VBRS-Richtlinien (S. 25) CHF 100.00 auszufällen bzw. asperierend insgesamt CHF 200.00. Die Busse von CHF 800.00 der Vorinstanz ist damit zu bestätigen.