Eine zielführende Kollaboration sei bisher aber kaum möglich gewesen (pag. 2203). Soweit die Ausführungen im Führungsbericht der JVA Thorberg auf einen positiven Wandel hindeuten, sei an dieser Stelle festgehalten, dass sich das bereits angesprochene, wenig kooperative Verhalten des Beschuldigten nicht zuletzt anlässlich der Berufungsverhandlung erneut manifestierte. So liess er Anstand vermissen, fiel dem Vorsitzenden wiederholt ins Wort und verlieh seiner Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsordnung einmal mehr Ausdruck. Dieses Nachtatverhalten fügt sich nahtlos in das bisherige Bild ein, wonach der Beschuldigte kaum bereit ist, sich an die geltenden Regeln zu halten.