Veruntreuung, gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Beschimpfung, gewerbsmässigen Betrugs (Versuch), Zechprellerei (geringfügiges Vermögensdelikt), Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes (mehrfache Begehung), gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte (mehrfache Begehung) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 10.00, einer Busse von CHF 200.00 sowie einer Landesverweisung von fünf Jahren.