wegen Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung i.S. des BG über die Ausländerinnen und Ausländer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 45 Tagen; - mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Februar 2019 wegen gewerbsmässigen Betrugs (mehrfache Begehung), Zechprellerei (mehrfache Begehung), Zechprellerei (geringfügiges Vermögensdelikt) und Sachentziehung (mehrfache Begehung) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten, einer Busse von CHF 300.00 sowie einer Landesverweisung von fünf Jahren; - mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. Oktober 2019 wegen