- mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 4. Januar 2016 wegen Zechprellerei und Betrugs (mehrfache Begehung) zu einer Freiheitsstrafe von 70 Tagen; - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 10. Februar 2016 wegen Zechprellerei, Betrugs, Zechprellerei (geringfügiges Vermögensdelikt) und Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung i.S. des BG über die Ausländerinnen und Ausländer (mehrfache Begehung) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 75 Tagen und einer Busse von CHF 400.00; - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 4. April 2016