Die familiären Verhältnisse, die schulische und berufliche Bildung sowie die Gründe seiner Flucht in die Schweiz und weitere persönliche Erkenntnisse über den Beschuldigten bleiben somit unergründlich. Aktenkundig ist, dass er sich seit 2001 in der Schweiz befindet und den Vollzugsakten lässt sich entnehmen, dass er sich schon in früheren Jahren in der Schweiz aus psychischen Gründen in stationär verschiedenen Institutionen aufgehalten hatte. Zuletzt befand er sich im Jahr 2016 in einer Klinik. Ebenfalls hat er sich bereits nachweislich wiederholt in Haft und im Strafvollzug befunden.