Das resultierende Total von 105 Tagen ist zu ⅔ mit 70 Tagen zu asperieren. Anzufügen ist, dass die subjektive Komponente mit direktem Vorsatz neutral gewichtet wird. 23.2.4 Sachentziehung Bei der Sachentziehung der Schlüssel der Wohnung AD.________ handelt es sich um ein Nebendelikt mit objektiv wie subjektiv leichtem Verschulden des Beschuldigten, wobei die Kammer (wie die Vorinstanz) auf mindestens eventualvorsätzliches Vorgehen schliesst. Eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen erscheint angemessen; sie wird mit einer Asperation von ½, d.h. 5 Tagen, in die Rechnung einbezogen.