48 Entlastungselement stellt dar, dass die geschädigten Betriebe nicht in finanzielle Nöte geraten sind. Ausgehend vom Deliktsbetrag erscheinen für die Vorfälle mit ungefähr gleichem Deliktsbetrag (BA.________ [Ziff. I.1.20. AKS], Hotel CA.________ [Ziff. I.1.11. AKS], Hotel BB.________ [Ziff. I.1.21.]) je 30 Tage und für das CB.________(Hostel) (Ziff. I.1.12. AKS) mit etwas geringerer Zeche 15 Tage angemessen. Das resultierende Total von 105 Tagen ist zu ⅔ mit 70 Tagen zu asperieren.