ein Ausgangspunkt von 6 Monaten Freiheitsstrafe angemessen ist, wobei ein Asperationsfaktor von ½ zur Anwendung zu bringen ist. Für die begangenen Urkundenfälschungen ist die Einsatzstrafe um 3 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen. 23.2.3 Zechprellerei In Zusammenhang mit den Betrugsfällen wurde der Beschuldigte sodann in vier Fällen der Zechprellerei schuldig gesprochen, wobei sich die Deliktssumme auf CHF 2'208.00 beläuft. Dabei handelt es sich um einen tiefen Deliktsbetrag. Kein