So zeugt insbesondere die Tatsache, dass der Beschuldigte mitunter Kuverts mit den Kontaktdaten der Geschädigten drucken liess und Briefkästen mit den Namen der Geschädigten beschriftete, um an die mit den gefälschten Urkunden beantragten neuen Bankkarten oder Travelcash-Karten zu gelangen, von einer erhöhten kriminellen Energie. Abgesehen davon ging der Beschuldigte zwar nicht besonders ausgeklügelt vor, wiederum aber mit einer auffälligen Dreistigkeit und Zielstrebigkeit. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich.