Das Vorgehen des Beschuldigten bei den Urkundenfälschungen war nicht besonders raffiniert, allerdings betrieb er in Zusammenhang mit den erstellten Fälschungen durchaus einen gewissen Aufwand, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. So zeugt insbesondere die Tatsache, dass der Beschuldigte mitunter Kuverts mit den Kontaktdaten der Geschädigten drucken liess und Briefkästen mit den Namen der Geschädigten beschriftete, um an die mit den gefälschten Urkunden beantragten neuen Bankkarten oder Travelcash-Karten zu gelangen, von einer erhöhten kriminellen Energie.