Gewerbsmässig begangener betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage Objektive Tatschwere Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass der Beschuldigte über einen Deliktszeitraum von 8 Monaten insgesamt 16 Taten beging, wobei die Mehrzahl hiervon aufgrund äusserer Umstände beim Versuch blieben. Die Deliktssumme beläuft sich auf CHF 30'907.70 für die vollendeten resp. CHF 99'575.55 sowie EUR 1'000.00 für die versuchten Taten. Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass diese Deliktssummen vergleichsweise im noch eher leichten Bereich liegen.