vom Verhältnis vollendeter Delikte/versuchter Delikte (von 16 Vorfällen zwei versucht) her jedoch nur im Bereich von einem Monat. 23.1.4 Fazit Einsatzstrafe Nach dem Gesagten resultiert eine Einsatzstrafe von 11 Monaten. 23.2 Asperation für die weiteren Straftaten 23.2.1 Gewerbsmässig begangener betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage Objektive Tatschwere Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass der Beschuldigte über einen Deliktszeitraum von 8 Monaten insgesamt 16 Taten beging, wobei die Mehrzahl hiervon aufgrund äusserer Umstände beim Versuch blieben.