46 weisungen ohnehin nicht mehr befugt gewesen wäre, sich in der Schweiz aufzuhalten. Insgesamt wirkt sich die subjektive Tatschwere neutral aus. 23.1.3 Fakultative Strafmilderungsgründe Es verbleibt, den Einfluss der im Versuchsstadium stecken gebliebenen Taten zu veranschlagen. Von den 12 Monaten ist ein Abzug für die zwei Versuche zu machen (vgl. Ziff. I.1.9. und I.1.10. AKS); vom Verhältnis vollendeter Delikte/versuchter Delikte (von 16 Vorfällen zwei versucht) her jedoch nur im Bereich von einem Monat.