dies gilt gleichermassen bei allen Delikten. Angefügt sei, dass der Beschuldigte selber zum Thema Drogenkonsum erklärte, der intensive Drogenkonsum sei früher gewesen, jetzt konsumiere er nur noch CBD (pag. 1004 [Aussage 12. März 2021]). Die Delikte wären absolut vermeidbar gewesen. Die Vorinstanz wies sodann zu Recht darauf hin, dass der Beschuldigte aufgrund der rechtskräftigen Landesver-