Bei der Urkundenfälschung hätte man sich überlegen können, alle 16 Fälle einzeln zu asperieren. Es liege aber ein sehr enger Sachzusammenhang zu den Vermögensdelikten vor und die 6 Monate der Vorinstanz seien auch hier vertretbar. 8 Monate Freiheitsstrafe für den Verweisungsbruch seien grundsätzlich zu hoch, die Vor-instanz habe aber nur 4 Monate asperiert. Zusammen mit der Zechprellerei und der Sachentziehung würden insgesamt 29 Monate resultieren. Die Vorinstanz habe sodann zu Recht bei den Täterkomponenten einen Zuschlag von rund 50 % vorgenommen.