An sich herrschte unter den Verfahrensparteien und der Vorinstanz insofern ein Grundkonsens, wonach für die Übertretungstatbestände von Gesetzes wegen eine Busse auszufällen sei, für die sonstigen Anklagepunkte insgesamt eine Freiheitsstrafe und nicht etwa (ganz oder teilweise) eine Geldstrafe. Es kann an dieser Stelle bereits vorweggenommen werden, dass auch die Kammer für sämtliche Delikte (ausgenommen die Übertretungen) die Sanktionierung mit einer Freiheitsstrafe für angezeigt hält.