18. Theoretische Grundlagen Für die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der Strafzumessung kann vollumfänglich auf die zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen (pag. 2020 ff., S. 113 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung) verwiesen werden. Ergänzend bzw. präzisierend sei an dieser Stelle Folgendes festgehalten: Erster Schritt der Strafzumessung ist die Wahl der Strafart je einzelnes Delikt, wobei sich dies bei zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesrevisionen mit der Frage des anwendbaren Rechts überschneidet.