39 stehen, die für sich genommen mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden sind, zurückgekommen. Im vorliegenden Verfahren wurde der Beschuldigte nebst Verweisungsbruchs auch wegen gewerbsmässig begangenen Betrugs sowie Versuchs hierzu, Zechprellerei (mehrfach begangen), gewerbsmässig begangenen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie Versuchs dazu, Urkundenfälschung (mehrfach begangen), Sachentziehung, geringfügigen Diebstahls (mehrfach begangen) und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt.