Der Beschuldigte sei auch nicht untergetaucht, aber habe sich an verschiedenen Orten aufgehalten, wobei er regelmässig von Behörden kontrolliert worden sei. Aus dem beim Migrationsdienst des Kantons Bern eingeholten Bericht vom 22. April 2024 gehe hervor, dass seitens der Behörden keine Anstrengungen unternommen worden seien, um den Beschuldigten zum Verlassen des Landes zu bewegen. Auch die Entscheide, die heute zu den Akten erkannt worden seien, seien keine Vollzugsentscheide. Der Beschuldigte habe heute ausgesagt, seit seiner Haftentlassung nichts von den Behörden gehört zu haben, obwohl er stets greifbar gewesen sei.