Der Beschuldigte wurde im Strafvollzug seitens der Bewährungs- und Vollzugsdienste BVD wiederholt auf die Illegalität eines Verbleibs in der Schweiz nach der Haftentlassung hingewiesen. Auch wurde ihm Gelegenheit gegeben, aus dem Strafvollzug die Ausreise durch die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente aufzugleisen. Seinen Beteuerungen, sich nach der Haftentlassung selber darum zu kümmern, kam der Beschuldigte in der Folge nicht nach.