Sodann lässt sich aus dem SEM-Bericht vom 2. Mai 2024 entnehmen, dass der Beschuldigte am 22. Dezember 2021 von den somalischen Behörden als somalischer Staatsangehöriger anerkannt wurde, woraus zu schliessen ist, dass behördlicherseits durchaus weitere Anstrengungen für den Vollzug der Landesverweisung unternommen wurden. Nach dem Gesagten geht die Kammer zusammenfassend davon aus, dass dem Beschuldigten die rechtskräftig ausgesprochenen Landesverweisungen bekannt waren und er seinerseits nach der Entlassung aus der JVA Thorberg am 13. Oktober 2020 keinerlei Anstalten traf, die Schweiz zu verlassen.