Am 13. Oktober 2020 folgte schliesslich die definitive Entlassung des Beschuldigten aus der JVA Thorberg (amtliche Akten BVD pag. 1100). Was die – nach Auffassung der Verteidigung mangelnden – Bemühungen der fremdenpolizeilichen Behörden nach erfolgter Haftentlassung betreffend den Vollzug der Landesverweisung angeht, gilt anzumerken, dass der Beschuldigte seinerseits mit seinem Verhalten im Strafvollzug signalisierte, um die Organisation seiner Ausreise selber besorgt zu sein, obwohl er wiederholt auf den illegalen Verbleib in der Schweiz hingewiesen wurde.