998 und amtliche Akten BVD pag. 1089). Dies steht vermutungsweise mit dem neuen Asylantrag, den der Beschuldigte mit Datum vom 30. April 2020 stellte (amtliche Akten BVD pag. 1033), in Zusammenhang. Dieses Asylgesuch wurde vom Staatssekretariat für Migration SEM mit Verfügung vom 2. Oktober 2020 abgewiesen (pag. 2225 ff.). Eine gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts E-5323/2020 vom 1. Dezember 2020 als gegenstandslos abgeschrieben (pag. 2219 ff.). Zuvor war dem bereits damals in der JVA Thorberg befindlichen Beschuldigten am 20. Dezember 2019 (amtliche Akten BVD pag. 950 f.) und 31. Januar 2020 (amtliche Akten BVD pag.