Er wolle dies lieber alleine erledigen und sage, dass er in der Schweiz auch noch Sachen zu erledigen habe. Er nehme in Kauf, dass er deshalb die bedingte Entlassung nicht erhalte. Der Beschuldigte wolle nach seiner Entlassung Sozialhilfe beziehen und sich um «einige Angelegenheiten» kümmern und die Dokumente organisieren. Erst danach wolle er via Migrationsdienst in ein Durchgangszentrum (da er ja illegal in der Schweiz wäre, was ihm bewusst sei). In der Schweiz wolle er auf keinen Fall mit illegalem Status bleiben (amtliche Akten BVD pag. 974). Auch im Vollzugsbericht der JVA Thorberg vom 18. August 2020 (amtliche Akten BVD pag.