951). Der Beschuldigte betonte in seinem Schreiben vom 21. Februar 2020 an die Bewährungs- und Vollzugsdienste BVD zwar, dass er Kontakt mit dem Migrationsdienst gehabt habe, die Reisedokumente selber beschaffen müsse und nicht illegal in der Schweiz bleiben wolle (pag. 969). Diesen Worten liess der Beschuldigte aber keine Taten folgen, obwohl ihm hierfür kurz daraufhin Gelegenheit eingeräumt wurde.