So wurde in der Verfügung der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 10. Oktober 2019, mit welcher der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Anordnung der Sicherheitshaft gegen den Beschuldigten gutgeheissen wurde, darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte im Verfahren SK 19 243 anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausgesagt habe, er werde sich den beiden Landesverweisungen widersetzen (amtliche Akten BVD pag. 884). Dass der Beschuldigte nie beabsichtigte, die Schweiz trotz rechtskräftiger Landesverweisungen zu verlassen, geht auch aus den Vollzugsakten hervor.