Er habe Finnland, Norwegen, Dänemark und Schweden angerufen und ihnen gesagt, dass er von Somalia komme, in der Schweiz lebe und Asyl beantragen möchte. Sie hätten ihm gesagt, dass er – wenn er in der Schweiz lebe und einen Abschiebungsbefehl habe – in der Schweiz leben und die schweizerischen Behörden kontaktieren müsse. Dann habe er Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein und andere Länder in Westeuropa angerufen. Ein Anruf ins Vereinigte Königreich habe ergeben, dass er kommen und Asyl beantragen könne, dies aber ein/zwei Jahre dauern würde und es sein könne, dass man ihn zurück in die Schweiz schicke (pag. 1817 Z. 12–24).