Im Folgenden sind die Umstände rund um den Verbleib des Beschuldigten in der Schweiz nach der Haftentlassung im Oktober 2020 näher zu beleuchten. Der Beschuldigte schilderte am 1. Februar 2023 im Rahmen der vorinstanzlichen Hauptverhandlung, bei der Haftentlassung am 13. Oktober 2020 habe er noch den Ausweis N gehabt und habe erneut Asyl beantragen wollen. Er habe dann telefonisch erfolglos andere Länder in Europa angerufen, um Asyl zu beantragen. Er habe Finnland, Norwegen, Dänemark und Schweden angerufen und ihnen gesagt, dass er von Somalia komme, in der Schweiz lebe und Asyl beantragen möchte.