15. Sachverhalt / Beweiswürdigung der Kammer Die Urteile der 2. bzw. 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Februar 2019 bzw. 23. Oktober 2019 (SK 18 342 und SK 19 243) mit der Ausfällung je einer Landesverweisung von fünf Jahren wurden dem Beschuldigten eröffnet und erwuchsen in Rechtskraft (der jeweilige Weiterzug ans Bundesgericht war erfolglos; siehe die Urteile des Bundesgerichts 6B_1111/2019 vom 25. November 2019 und 6B_1371/2019 vom 16. Januar 2020). Der Beschuldigte selber machte zu keinem Zeitpunkt geltend, nicht Kenntnis von diesen Urteilen gehabt zu haben.