31 23. Oktober 2019 u.a. jeweils zu einer Landesverweisung von fünf Jahren verurteilt wurde. Ebenfalls ist unbestritten, dass der Beschuldigte sich im angeklagten Zeitraum in der Schweiz befand. Hingegen bestreitet der Beschuldigte vor oberer Instanz, von den Behörden aufgefordert worden zu sein, die Schweiz zu verlassen. Es wird vorgebracht, der Beschuldigte habe seit seiner Haftentlassung im Oktober 2020 keinen Kontakt zum Migrationsamt gehabt. Auch habe ihm seitens Polizei oder Staatsanwaltschaft niemand gesagt, dass er gehen müsse.