Er eignete sich verschiedentlich Ortskenntnisse an, um karitativ tätige oder christliche Institutionen oder andere Personen mit seinen konstruierten Geschichten zu überzeugen. Er delinquierte mehrfach, in der Absicht Einkünfte bzw. ein Erwerbseinkommen zu erzielen oder Unterkünfte inklusive Dienstleistungen zu erhalten und war auch ohne weiteres zur Verübung einer Vielzahl von Delikten der fraglichen Art bereit. Letzteres manifestierte er durch seine Tathandlungen. Damit ist berufsmässiges Handeln gegeben und damit die Qualifikation der Gewerbsmässigkeit erfüllt.