1982): Der Beschuldigte beging in der Deliktsperiode vom 01.01.2021 bis 24.08.2021 diverse Betrugstatbestände im Deliktsbetrag von insgesamt CHF 10'600.00 sowie versuchte Betrüge im Deliktsbetrag von insgesamt CHF 24'729.00. Es ist evident, dass der Beschuldigte in dieser Zeitphase, genau gleich wie bereits in früheren Jahren (vgl. die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen) durch systematisches Vorgehen bzw. die Begehung zahlreicher Vermögensdelikten, namentlich Betrugstatbestände, seinen Lebensunterhalt respektive Unterkünfte und Verköstigungen finanzierte.