(er fischte eine Bankkarte aus dem vom Beschuldigten präparierten Briefkasten) wurden als zutreffend erachtet (pag. 1997 f., 2002, 2009 ff.). 9.23 BH.________ / C.________ AG (Ziff. I.2.3., I.3.3. AKS) Laut Anklage sei nach dem 27. Oktober 2020 versucht worden, zum Nachteil von BH.________ bei der C.________ AG eine neue Travelcash-Karte mit CHF 10'000.00 zu erlangen.