Diese wurde dann offenbar letztlich von CF.________ unrechtmässig benützt (Bezug von insgesamt CHF 5'006.00). Im April 2021 wurde wiederum eine neue Bankkarte bei der D.________ AG bestellt, die dann für den Bezug der erwähnten CHF 8'000.00 verwendet wurde. Daneben gab es Korrespondenz zu Überweisungsaufträgen an die D.________ (Bank) in grösserem Betrag und auch das Auffinden von Kuverts mit Aufdruck «CH.________ (falsch geschriebener Name von BG)». Bei der C.________ AG- Korrespondenz habe man zweimal den Fingerabdruck des Beschuldigten sichergestellt (pag. 1990). Als Privatklägerschaft traten die C.________ AG bzw. D.___