Demenzhinweis Polizei pag. 428]). Vom 22. bis 27. April 2021 seien unter elf Malen total CHF 8'000.00 zum Nachteil von BG.________ bezogen worden. Ausgangspunkt sei ein Schreiben vom 15. Oktober 2020 namens von BG.________ an die C.________ AG gewesen, wonach eine Adressänderung gemeldet und gleichzeitig eine neue CE.________(Bankkarte) bestellt worden seien. Etwas später wurde am 4. November 2020 ein Schreiben namens von BG.________ an die D.________ AG gesandt, worin neben einer Adressänderung auch eine neue Bankkarte verlangt wurde. Diese wurde dann offenbar letztlich von CF.