Der Beschuldigte habe auch im Hotel BB.________ in Spiez zwei Mal (20./21. August 2021) unter Falschangaben (u.a. mit der bekannten Geschichte über einen Wasserschaden in der Mietwohnung und die Übernahme der Rechnung durch die Verwaltung) übernachtet und nicht bezahlt (Deliktsbetrag CHF 733.50). Im Ergebnis schloss sich die Vorinstanz der Verteidigung – welche seinerzeit die mangelhafte Aktenlage bemängelte – insofern an, als nach ihrer Auffassung den Akten zum arglistigen Verhalten nichts Schlüssiges zu entnehmen sei.