auch, dass er nicht bezahlt habe. Bei einer kurzen Beherbergung habe der Gastwirtschaftsbetrieb Vorkehrungen getroffen und reagiert, wie man das erwarten könne (pag. 1976 f.). 9.18 BA.________ AG (Ziff. I.1.20.AKS) Als Betrug angeklagt wurde sodann der Bezug von Beherbergungsleistungen im Hotel BA.________ (BA.________ AG; CHF 779.20), angeblich begangen vom