9.17 AT.________ AG (Ziff. I.1.19. AKS) In Studen bezog der Beschuldigte gemäss Anklage in der Zeit vom 11. bis 14. August 2021 Kost und Logis, ohne zu bezahlen. Er habe vorgespiegelt, zufolge Renovierung der eigenen Mietwohnung auswärts nächtigen zu müssen, wobei die Verwaltung die Rechnung bezahle (was dann wieder mit E-Mail von CC.________ bestätigt wurde). Die Rechnung über CHF 583.70 blieb unbeglichen. Die Vorinstanz schloss auf einen Schuldspruch wegen Betrugs, denn der Aufenthalt des Beschuldigten sei unbestritten; auch, dass er nicht bezahlt habe.