gleich doppelt betrogen, indem er sich kostenlos (von Ipsach) nach Péry und dann nach Bern habe chauffieren und sich beim angeblichen Holen des Geldes zur Bezahlung der Fahrt noch Wechselgeld vom Taxifahrer habe vorschiessen lassen (Deliktsbetrag CHF 1'000.00; Fahrt vom 15. Juli 2021). Die Vorinstanz erachtete die parteiöffentlich an der Hauptverhandlung bestätigten Angaben des Geschädigten als glaubhaft und übereinstimmend mit anderen Fällen.