25 seien weitergehende Massnahmen vom Laden nicht zu fordern. Auch in diesem Punkt folgte ein Schuldspruch wegen Betrugs (pag. 1968). 9.15 O.________ (Ziff. I.1.17. AKS) Gemäss Anklage habe der Beschuldigte den Taxifahrer O.________ gleich doppelt betrogen, indem er sich kostenlos (von Ipsach) nach Péry und dann nach Bern habe chauffieren und sich beim angeblichen Holen des Geldes zur Bezahlung der Fahrt noch Wechselgeld vom Taxifahrer habe vorschiessen lassen (Deliktsbetrag CHF 1'000.00; Fahrt vom 15. Juli 2021).