__ in Wangen a.A. sei vom Beschuldigten angegangen worden. Der Beschuldigte habe von fehlendem Geld für den Wehrersatz für Eritrea gesprochen und einen Bürgschafts-/Darlehensvertrag unterzeichnet. Die am 30. Juni 2021 überwiesenen CHF 580.00 seien jedoch nicht zurückerstattet worden. Die Vorinstanz stellte fest, dass auf die glaubhaften Angaben des Geschädigten in Kombination mit den objektiven Beweismitteln (v.a. den Kontounterlagen) abgestellt werden könne. Der Beschuldigte habe eine nicht leicht überprüfbare Geschichte mit zeitlicher Dringlichkeit erzählt, wobei der Pfarrer nach Kräften eine gewisse Abklärung versucht habe.