24 9.11 T.________ (Ziff. I.1.13. AKS) Der Anklagevorwurf lautet, der Beschuldigte habe Beherbergungsleistungen im T.________ vom 24. Juni bis 1. Juli 2021 in Anspruch genommen (Deliktsbetrag: CHF 686.00); dies unter Angabe, seine Mietwohnung sei in Renovation und die Verwaltung werde die Zeche bezahlen. Der Beschuldigte habe seine Geschichte noch mit einer E-Mail, angeblich von CC.________, untermauert. Die Vorinstanz kam zu einem Schuldspruch wegen Betrugs.