1959 f.). 9.10 AY.________ (Ziff. I.1.12. AKS) Angeklagt wurde, der Beschuldigte habe vom 21. bis 23. Juni 2021 in Bern z.N. von AY.________ (CB.________ (Hostel)) Beherbergungsleistungen erschlichen. Er habe wahrheitswidrig angegeben, zufolge Renovierung seiner Wohnung müsse er ausser Haus wohnen, wobei die Verwaltung das Hostel bezahlen werde. Untermauert habe der Beschuldigte seine Angaben mit einer auf den Namen einer CC.________ konstruierten E-Mail (Deliktsbetrag CHF 168.40).