Der Dreiecksbetrug sei nur wegen des aufmerksamen Verhaltens der Bank gescheitert (pag. 1958). Der Brief stelle sodann auch eine Urkundenfälschung dar (pag. 2011). 9.9 L.________ (Ziff. I.1.11. AKS) Laut Anklage habe der Beschuldigte vom 15. bis 21. Juni 2021 im Hotel CA.________ des Geschädigten in Brügg Logis bezogen und dabei betrügerisch davon gesprochen, er müsse die Wohnung renovieren lassen und die Verwaltung werde die Rechnung (von CHF 527.00) bezahlen, wozu es dann allerdings nie gekommen sei. Mit abweichender rechtlicher Würdigung kam die Vorinstanz zu einem Schuldspruch wegen Zechprellerei.