23 suche des Beschuldigten wegen angeblichem Wasserschaden). Dieser habe sich 2021 bei ihm gemeldet und eine Umtriebsentschädigung in Aussicht gestellt und die Kontonummer von R.________ angefragt. Die Vorinstanz schloss auf einen Schuldspruch wegen versuchten Betruges, wobei sie insbesondere auch den arglistigen Ansatz bejahte (pag. 1956 f.). Das Ganze beinhaltete unbestrittenermassen (pag. 1834) auch eine Urkundenfälschung (pag. 2011). 9.8 Q.________ (Ziff. I.1.10., I.3.15. AKS) Gemäss Anklage habe der Beschuldigte am 4. Juni 2021 auf der BZ.